Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich im Krankheitsfall richtig zu verhalten. In jedem Fall muss man dem Chef unverzüglich mitteilen, dass und voraussichtlich wie lange man erkrankt ist. Die Nachricht muss den Arbeitgeber schnell erreichen – es reicht also nicht aus, einen Brief mit der Post zu schicken. Man erwartet heute vom Arbeitnehmer, dass er den zuständigen Stellen im Betrieb seine Erkrankung sofort mitteilt. Auf der sicheren Seite ist, wer gleich zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit am ersten Krankheitstag den Arbeitgeber anruft und seine Erkrankung anzeigt.
Ergibt sich bei einem späteren Arztbesuch eine längere Arbeitsunfähigkeit, muss die voraussichtliche Dauer ebenfalls mitgeteilt werden. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis der Erkrankung – den so genannten gelben Schein – braucht man als Arbeitnehmer allerdings erst ab einer Krankschreibung von mehr als drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen. Die Drei-Tages-Frist für die Abgabe der Krankmeldung richtet sich übrigens nach Kalendertagen: Als Kalendertage gelten alle Tage, so dass Wochenenden und Feiertage mitzählen. Wer am Freitagabend erkrankt, muss sich also nicht nur am Montagmorgen sofort krankmelden, sondern auch im Lauf des Montags die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Firma abgeben. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Vorlagefrist für den gelben Schein durch Betriebsvereinbarung verkürzen – in diesem Fall hat allerdings der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Im Zweifel einfach beim Betriebsrat nachfragen, ob die Vorlagefrist für die Krankmeldung in der Firma aufgrund einer Sondervereinbarung kürzer als drei Tage ist.
Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin.
Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt tatsächlich benachteiligt werden, hat jetzt das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen nachgewiesen. Befragt wurden Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Jeder vierte Kassenpatient gab an, auch mit akuten Beschwerden zwei Wochen oder länger auf einen Termin beim Facharzt warten zu müssen. Dem gegenüber warteten nur 7,8 Prozent der privat Krankenversicherten zwei Wochen auf einen Termin. Gut ein Drittel (33,5 Prozent) der Kassenpatienten empfanden die Wartezeiten der Arztpraxen als zu lang. Bei den Privatkunden waren nur 14,7 Prozent mit der Wartezeit unzufrieden. Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ als Expertenkommission der Bundesregierung kritisiert die offensichtliche Benachteiligung von Kassenpatienten, ist sich jedoch der Gründe bewusst: Zwar müsse ein Arzt alle Patienten gleich behandeln. Wenn er je nach Versichertenstatus für die gleiche Leistung beim Kassenversicherten nur die Hälfte bekomme, gehe die ärztliche Ethik oftmals in die Knie, so ein Sprecher des Sachverständigenrates.
Mehr als 35.000 Kinder verunglücken jährlich im Straßenverkehr. Auf dem Weg zur Schule sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz finanzielle Sicherheit. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin, der die Interessen der deutschen Versicherungskunden vertritt. Gerade für Kinder ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung besonders wichtig, denn sie erleiden überdurchschnittlich häufig Unfälle, etwa bei riskanten Spielen oder beim unachtsamen Radfahren. Bleibt ein Kind nach einem Unfall dauerhaft invalide, leistet die private Unfallversicherung je nach Vertrag eine lebenslange Rente oder auch eine hohe Einmalzahlung, von der im Ernstfall beispielsweise der behindertengerechte Umbau der Wohnung und die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs finanziert werden kann. Eltern sollten beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung für ihr Kind auf eine hohe Invaliditätsleistung achten – mindestens 200.000 Euro empfiehlt der BdV als Versicherungssumme. Vorteilhaft sind Tarife mit Progression, bei denen die Leistungen für besonders schwere Unfälle mit hohem Invaliditätsgrad als Folge noch einmal deutlich erhöht sind. Um den Versicherungsschutz an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann auf Wunsch eine Dynamik vereinbart werden, also eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme und der Beiträge. Ein guter Versicherungsschutz für Kinder sollte den Unfallbegriff übrigens möglichst weit fassen: Auch die gesundheitlichen Folgen von Vergiftungen und Infektionen sollten eingeschlossen sein – Ereignisse, die Kinder überdurchschnittlich häufig treffen.