Hausfrauen - und natürlich Hausmänner - leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, gerät die ganze Familie in Schieflage. Gut, wenn man in diesem Fall wenigstens finanziell abgesichert ist. Mit Leistungen der gesetzlichen Rente dürfen vor allem jüngere Menschen, die noch wenig Beiträge gezahlt haben, kaum rechnen. Wie andere Berufstätige sollten deshalb auch Hausfrauen und Hausmänner eine privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die zahlt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit eine feste monatliche Rente an den oder die Versicherte. Von diesem Geld kann dann beispielsweise eine professionelle Ersatzkraft beschäftigt werden, die Kinder und Haushalt betreut. Wenn Hausfrauen oder Hausmänner eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können sie übrigens den erlernten oder vor der Haushaltstätigkeit zuletzt ausgeübten Beruf mitversichern. Das ist wichtig, weil Viele wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Steht der Beruf dann schon mit in der Police, nimmt der Versicherer keine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vor, die zu höheren Beiträgen oder Vertragsausschlüssen für bestimmte Krankheiten führen könnte. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Leistung - mit einer Monatsrente von 500 bis 1.000 Euro lässt sich im Ernstfall schon Vieles finanziell abfedern. Wichtig: Der Versicherer sollte schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die volle Rentenleistung erbringen. Die Beiträge zur BU-Versicherung sind um so günstiger, je früher Sie einsteigen.
Ist eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfallversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.