Berufsunfähigkeit besser mit eigenständiger Police ver­sichern

Berufs­unfähig­keitsversicherungen werden oft als Zusatzbaustein zu Lebensversicherungen angeboten. Ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung im Paket mit einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung abzuschließen? Nein, sagen viele Experten. Der Grund: Weil die Kombiversicherung teurer ist als ein reiner Berufs­unfähig­keitsvertrag, werden häufig Abstriche am Berufs­unfähig­keitsschutz gemacht, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Folge: Die Berufs­unfähig­keitsrente fällt im Ernstfall zu niedrig aus und reicht nicht, um die Vorsorgelücke zu schließen, falls man wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig kein Geld mehr verdienen kann. Oft wird die Vertragslaufzeit zu kurz abgeschlossen, so dass der Berufs­unfähig­keitsschutz schon mit 50 oder 55 Jahren endet. Das ist nicht zu empfehlen – denn je älter man wird, desto größer wird das Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden. Besser auf die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung verzichten, die Familie mit einer günstigen Risiko­lebens­ver­si­che­rung für den Todesfall absichern und den eingesparten Beitrag direkt in den Berufs­unfähig­keitsschutz investieren. Der gesparte Betrag kann auch in eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente fließen. Deren Rendite ist wegen der staatlichen Zulagen und Steuervorteile oft um mehrere Prozentpunkte höher als bei einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, zumal das volle Steuerprivileg der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen vom Gesetzgeber längst kassiert wurde. Außerdem: Wenn der Berufs­unfähig­keitsschutz an eine Lebensversicherung gekoppelt wurde, ist es oft vertraglich nicht möglich, die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zu beenden und den Berufs­unfähig­keitsschutz dennoch weiterzuführen. Wenn man nicht mehr zahlen kann, bleibt nur die Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages. Während dieser Zeit entfällt auch der Berufs­unfähig­keitsschutz. Wer eine separate Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, ist flexibler und erreicht die gleichen Vorsorgeziele mir weniger Aufwand. Die Risikovorsorge für Berufs­unfähig­keit deshalb besser von der Geldanlage trennen und beim Sparen die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen.

BU-Schutz für die Arbeit zuhause

BU-Schutz für die Arbeit zuhause

Hausfrauen - und natürlich Hausmänner - leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, gerät die ganze Familie in Schieflage. Gut, wenn man in diesem Fall wenigstens finanziell abgesichert ist. Mit Leistungen der gesetzlichen Rente dürfen vor allem jüngere Menschen, die noch wenig Beiträge gezahlt haben, kaum rechnen. Wie andere Berufstätige sollten deshalb auch Hausfrauen und Hausmänner eine privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen. Die zahlt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit eine feste monatliche Rente an den oder die Versicherte. Von diesem Geld kann dann beispielsweise eine professionelle Ersatzkraft beschäftigt werden, die Kinder und Haushalt betreut. Wenn Hausfrauen oder Hausmänner eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen, können sie übrigens den erlernten oder vor der Haushaltstätigkeit zuletzt ausgeübten Beruf mitver­sichern. Das ist wichtig, weil Viele wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Steht der Beruf dann schon mit in der Police, nimmt der Versicherer keine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vor, die zu höheren Beiträgen oder Vertragsausschlüssen für bestimmte Krank­hei­ten führen könnte. Die Beiträge zur Berufs­unfähig­keitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Leistung - mit einer Monatsrente von 500 bis 1.000 Euro lässt sich im Ernstfall schon Vieles finanziell abfedern. Wichtig: Der Versicherer sollte schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die volle Rentenleistung erbringen. Die Beiträge zur BU-Versicherung sind um so günstiger, je früher Sie einsteigen.


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfall­ver­si­che­rung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.