Wohnungsausstattung richtig versichert

Wohnungsausstattung richtig versichert

Vor allem im Winter häufen sich Wohnungsbrände – mehr als 20.000 Schäden jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu Weihnachten. Ursache sind häufig unbeaufsichtigte Kerzen oder Kamine. Wer die Ausstattung seiner Wohnung ausreichend versichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist immer dann wichtig, wenn der Gesamtwert des Hausrats so hoch ist, dass seine Zerstörung beispielsweise durch einen Brand ein empfindlicher finanzieller Schaden wäre. Das ist schneller der Fall, als man denkt: Durch Anschaffung exklusiver Einrichtung, einer hochwertigen Küche und teurer Unterhaltungselektronik steigt der Wiederbeschaffungswert bei Zerstörung durch Feuer, Einbuch oder Wasserschäden schnell in die Zigtausende. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist übrigens schon für junge Leute wichtig: Der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die eigene Wohnung in der Regel weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit wie etwa eine umgefallene Kerze kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die gute Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte. Als Hausratversicherter sollte man Unterversicherung vermeiden: Ist die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert des Hausrats, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen. Beispiel: Beträgt der Wert des Hausrats 50.000 Euro, ist aber nur eine Summe von 40.000 Euro versichert, bekommt man im Schadenfall nur 80% der tatsächlichen Kosten. Vermeiden lässt sich das durch einen Vertrag mit „Unterversicherungsverzicht“: Man versichert pro Quadratmeter Wohnfläche eine pauschale Summe – in der Regel um die 600 Euro – und der Versicherer ersetzt den Schaden in jedem Fall vollständig.


Hausratschutz auch für Fahrräder

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung. Grundsätzlich oder gegen geringe Mehrprämie entschädigen viele Versicherer auch dann, wenn das Fahrrad zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr außerhalb des eigenen Grundstücks trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird – und noch zu späterer Uhrzeit, wenn das Rad noch benutzt wird, um etwa nach dem Kinobesuch nach Hause zu radeln. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein oder zwei Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.