Krankmeldung am besten sofort

Krankmeldung am besten sofort

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich im Krankheitsfall richtig zu verhalten. In jedem Fall muss man dem Chef unverzüglich mitteilen, dass und voraussichtlich wie lange man erkrankt ist. Die Nachricht muss den Arbeitgeber schnell erreichen – es reicht also nicht aus, einen Brief mit der Post zu schicken. Man erwartet heute vom Arbeitnehmer, dass er den zuständigen Stellen im Betrieb seine Erkrankung sofort mitteilt. Auf der sicheren Seite ist, wer gleich zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit am ersten Krankheitstag den Arbeitgeber anruft und seine Erkrankung anzeigt.

Ergibt sich bei einem späteren Arztbesuch eine längere Arbeitsunfähigkeit, muss die voraussichtliche Dauer ebenfalls mitgeteilt werden. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis der Erkrankung – den so genannten gelben Schein – braucht man als Arbeitnehmer allerdings erst ab einer Krankschreibung von mehr als drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen. Die Drei-Tages-Frist für die Abgabe der Krankmeldung richtet sich übrigens nach Kalendertagen: Als Kalendertage gelten alle Tage, so dass Wochenenden und Feiertage mitzählen. Wer am Freitagabend erkrankt, muss sich also nicht nur am Montagmorgen sofort krankmelden, sondern auch im Lauf des Montags die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Firma abgeben. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Vorlagefrist für den gelben Schein durch Betriebsvereinbarung verkürzen – in diesem Fall hat allerdings der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Im Zweifel einfach beim Betriebsrat nachfragen, ob die Vorlagefrist für die Krankmeldung in der Firma aufgrund einer Sondervereinbarung kürzer als drei Tage ist.


Privatpatienten werden bevorzugt

Privatpatienten werden bevorzugt

Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin.

Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt tatsächlich benachteiligt werden, hat jetzt das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen nachgewiesen. Befragt wurden Mitglieder gesetzlicher und privater Kranken­ver­si­che­rungen. Jeder vierte Kassenpatient gab an, auch mit akuten Beschwerden zwei Wochen oder länger auf einen Termin beim Facharzt warten zu müssen. Dem gegenüber warteten nur 7,8 Prozent der privat Krankenversicherten zwei Wochen auf einen Termin. Gut ein Drittel (33,5 Prozent) der Kassenpatienten empfanden die Wartezeiten der Arztpraxen als zu lang. Bei den Privatkunden waren nur 14,7 Prozent mit der Wartezeit unzufrieden. Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ als Expertenkommission der Bundesregierung kritisiert die offensichtliche Benachteiligung von Kassenpatienten, ist sich jedoch der Gründe bewusst: Zwar müsse ein Arzt alle Patienten gleich behandeln. Wenn er je nach Versichertenstatus für die gleiche Leistung beim Kassenversicherten nur die Hälfte bekomme, gehe die ärztliche Ethik oftmals in die Knie, so ein Sprecher des Sachverständigenrates.


Kinder brauchen Unfallschutz

Kinder brauchen Unfallschutz

Mehr als 35.000 Kinder verunglücken jährlich im Straßenverkehr. Auf dem Weg zur Schule sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz finanzielle Sicherheit. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin, der die Interessen der deutschen Versicherungskunden vertritt. Gerade für Kinder ist der Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung besonders wichtig, denn sie erleiden überdurchschnittlich häufig Unfälle, etwa bei riskanten Spielen oder beim unachtsamen Radfahren. Bleibt ein Kind nach einem Unfall dauerhaft invalide, leistet die private Unfall­ver­si­che­rung je nach Vertrag eine lebenslange Rente oder auch eine hohe Einmalzahlung, von der im Ernstfall beispielsweise der behindertengerechte Umbau der Wohnung und die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs finanziert werden kann. Eltern sollten beim Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­che­rung für ihr Kind auf eine hohe Invaliditätsleistung achten – mindestens 200.000 Euro empfiehlt der BdV als Versicherungssumme. Vorteilhaft sind Tarife mit Progression, bei denen die Leistungen für besonders schwere Unfälle mit hohem Invaliditätsgrad als Folge noch einmal deutlich erhöht sind. Um den Versicherungsschutz an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann auf Wunsch eine Dynamik vereinbart werden, also eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme und der Beiträge. Ein guter Versicherungsschutz für Kinder sollte den Unfallbegriff übrigens möglichst weit fassen: Auch die gesundheitlichen Folgen von Vergiftungen und Infektionen sollten eingeschlossen sein – Ereignisse, die Kinder überdurchschnittlich häufig treffen.


Geschützt bei Freizeitunfällen

Wenn das Tageslicht dämmrig wird das Herbstlaub Straßen und Wege rutschig macht, kommt es verstärkt zu Unfällen - nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei Freizeitsportlern wie Radlern, Skatern oder Nordic Walkern. Gerade junge und aktive Menschen sind besonders häufig betroffen. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt allerdings nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg dorthin verunglückt. Beruflich Selbstständige und Hausfrauen oder –männer sind gar nicht gesetzlich unfallversichert. Mehr als 60 Prozent aller Unfälle passieren ohnehin in der Freizeit oder während der Hausarbeit. Typisch etwa der Zusammenstoß zwischen Biker und Jogger auf dem Waldweg oder der Sturz von der Leiter beim Fensterputzen. Gut beraten ist, wer sich im Ernstfall auf eine private Unfall­ver­si­che­rung verlassen kann. Privater Unfallschutz bietet ein ganzes Bündel von Leistungen, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können. Von der einmaligen Invaliditätsleistung oder einer Unfallrente über Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bis hin zur Einmalzahlung an die Familie im Todesfall. Die Kernleistungen der privaten Unfall­ver­si­che­rung – Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld – werden immer zusätzlich erbracht: Zahlungen anderer Versicherungen wie der Haft­pflicht-, Lebens-, Berufs­unfähig­keits- oder Kranken­ver­si­che­rung werden grundsätzlich nicht angerechnet. Tipp: Eine private Unfall­ver­si­che­rung kann für Kinder schon ab deren Geburt abgeschlossen werden. Damit können sich alle Altersgruppen gegen die finanziellen Folgen möglicher Unfälle absichern.